Energiepreisbremse: Energiedienst arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung

• Weitere Infos an Kunden folgen bis spätestens Ende März
• Reduzierungen bei Strom und Gas greifen rückwirkend ab April

Rheinfelden, 1. März 2023. Energiedienst arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremse für Strom und Gas. Das Unternehmen benötigt aufgrund der Komplexität der Aufgabe jedoch mehr Zeit als bis zum gesetzlichen Stichtag am 1. März. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten die ihnen zustehenden Entlastungen unabhängig davon rückwirkend zum 1. Januar 2023 in voller Höhe.

„Wir werden die gesetzliche Vorgabe bis zum 1. April umsetzen“, verspricht Vertriebsleiterin Sarah Born. Dies sei allerdings eine Mammutaufgabe, denn: „Sowohl der Entlastungsbetrag als auch der neue monatliche Abschlagsbetrag ab April wird für alle betroffenen Kundinnen und Kunden individuell anhand des prognostizierten Jahresverbrauchs berechnet. Dazu muss unsere Abrechnungssoftware komplett umprogrammiert werden.“ Hinzu kommt, dass Energiedienst einen weiteren Gesetzentwurf zu berücksichtigen hat, der im März folgen und die Komplexität weiter steigern wird.

Reduzierungen greifen ab April
„Alle Kundinnen und Kunden werden die ihnen zustehenden Entlastungen rückwirkend zum 1. Januar 2023 in voller Höhe erhalten“, verspricht Sarah Born. „Ab April werden die Reduzierungen greifen und dann rückwirkend für die Monate Januar bis März berücksichtigt. Ein entsprechendes Informationsschreiben werden wir bis spätestens Ende März versenden. Kundinnen und Kunden müssen nichts tun.“

Sarah Born dämpft allerdings die teils hohen Erwartungen, die ihr Team seit Jahresbeginn vermehrt von Kundenseite mitbekommt. Bei Stromverträgen greift die Energiepreisbremse oft nur in kleinem Rahmen und somit nur mit geringen Beträgen. Grund dafür ist, dass die Preise von Energiedienst mehrheitlich nahe den Grenzbeträgen liegen. Viele NaturEnergie-Kunden sind sogar überhaupt nicht von der Energiepreisbremse betroffen, da deren Preise bereits ohne Bremse unter 40 ct/kWh liegen. Bei Gasverträgen greift die Energiepreisbremse in größerem Rahmen.

Aktuelle Informationen zur Energiepreisbremse sind abrufbar unter:

https://www.naturenergie.de/strompreisbremse

https://www.naturenergie.de/gaspreisbremse

www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland

Hinweis:
Aufgrund der Vielzahl an Kundenanfragen dauert die Bearbeitung von E-Mail-Anfragen aktuell länger also gewohnt. An der telefonischen Hotline kann es ebenfalls zu längeren Wartezeiten kommen. Für konkrete Fragen zur Energiepreisbremse wurde folgende Infohotline eingerichtet: Tel. 07623 92-1205

Unternehmensinformation
Die Energiedienst-Gruppe ist eine regional und ökologisch ausgerichtete deutsch-schweizerische Aktiengesellschaft. Als eines der ersten Energieunternehmen ist die Gruppe klimaneutral, indem sie CO2-Emissionen vermeidet und reduziert. Unvermeidbare CO2-Emissionen werden durch zertifizierte Klimaschutzprojekte ausgeglichen (energiedienst.de/klimaneutralität). Die als Klimaschutz-Unternehmen ausgezeichnete Energiedienst-Gruppe erzeugt Ökostrom aus Wasserkraft und vertreibt unter der Marke NaturEnergie Strom sowie Gas. Eigene Netzgesellschaften versorgen die Kunden mit Strom. Durch klimaneutrale und ganzheitliche Energielösungen gestaltet sie den Wandel in der Energiewelt. Dazu gehören Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Photovoltaik, Wärme, Bauen & Wohnen und Elektromobilität einschließlich E-CarSharing.

Die Energiedienst-Gruppe beliefert rund 290.000 Kundinnen und Kunden mit Strom. Sie beschäftigt über 1.000 Mitarbeitende, davon etwa 50 Auszubildende. Zur Gruppe gehören die Energiedienst Holding AG, die Energiedienst AG, die ED Netze GmbH, die Messerschmid Energiesysteme GmbH, die my-e-car GmbH, die EnAlpin AG, die tritec-winsun AG und die Alectron AG. Die Energiedienst Holding AG ist eine Beteiligungsgesellschaft der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Karlsruhe).

Mehr Infos unter: www.energiedienst.de