Mit E-Autos Geld verdienen

Kommunen mit reinen Elektroautos im Fuhrpark können sich über den Handel mit der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) für ihre klimaschonenden Fahrzeuge Einnahmen sichern. Beim Verkauf und bei der Vermarktung der THG-Quote unterstützt energiedienst – und zahlt je Elektrofahrzeug eine Pauschale von 275 Euro im Jahr.

Mehr dazu unter www.naturenergie.de/e-mobil/thg-quote

Neue Regeln fürs BEG

Die Bundesregierung hat für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, Ende Juli neue Vorgaben beschlossen. Ein Ziel: die Antragstellung für Förderungen zu vereinfachen und damit zu beschleunigen. Bei Zuschüssen für eine Komplettsanierung ist die staatliche Förderbank KfW zuständig. Das BAFA kümmert sich um Einzelmaßnahmen wie Fenster-, Türen- oder Heizkesseltausch. Weitere wichtige Änderungen:

  • Generell fokussiert das BEG künftig die energetische Sanierung von Gebäuden – weniger den Neubau.

  • Jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen entfallen.

  • KfW-Kredit 264 für Kommunen: Bei Sanierung entfällt die Effizienzhausstufe 100, gefördert wird ab Stufe 70; die förderfähigen Kosten verringern sich auf maximal 10 Millionen Euro (bisher 30 Millionen Euro), der Tilgungszuschuss halbiert sich auf maximal 25 Prozent.

  • KfW-Zuschuss 464: Es gelten die Bedingungen wie beim KfW-Kredit 264, allerdings liegt der Zuschuss maximal bei 40 Prozent oder 4 Millionen Euro für Nichtwohngebäude. Bei Wohngebäuden beträgt der Zuschuss maximal 60.000 Euro je Wohneinheit.

Mehr Infos: www.kfw.de

Partner der Feuerwehren

Sie sind da für einen, wenn es wortwörtlich brennt: die freiwilligen Feuerwehren. Sie leisten großartige Arbeit dabei, Leib und Leben sowie das Hab und Gut ihrer Mitmenschen in Gefahrensituationen zu retten. „Wir sind uns der Leistung der Floriansjünger bewusst und unterstützen die Gruppierungen auf verschiedene Weise. Allein bei energiedienst sind etwa 70 Mitarbeiter ehrenamtlich für die Feuerwehr aktiv“, erklärt Werner Gerspach, Elektromeister und Brandschutzbeauftragter von energiedienst. 2017 wurde das Unternehmen als „Partner der Feuerwehr“ ausgezeichnet. Die Plakette erhalten Arbeitgeber, die in ihrem Betrieb ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beschäftigen und diese bei der Ausübung ihrer Feuerwehrpflichten unterstützen.

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