Ausbau hoch 3: Ziele der EEG-Novelle 2023

Mitte Mai ging das sogenannte Osterpaket der Bundesregierung in den Bundestag, die Verabschiedung soll Ende Juni erfolgen. Dahinter verbirgt sich eine umfassende Energierechtsnovelle mit insgesamt 56 Einzelgesetzen und Maßnahmen. Das Ziel: Die Geschwindigkeit beim Ausbau erneuerbarer Energien verdreifachen – zu Wasser, zu Lande und auf dem Dach, heißt es – sowie die CO2-Emissionen drastisch verringern.

Als Herzstück des Pakets bezeichnet die Bundesregierung den neuen Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

 

EEG-Novelle im Fokus

Ein Großteil der Gesetzesänderungen bezieht sich auf das EEG, eine umfassende Novelle soll 2023 in Kraft treten. Die Marschroute: Bis 2030 decken regenerative Energien mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs, bis 2035 sogar den kompletten. Damit das klappen kann, plant die Bundesregierung unter anderem, viele neue Flächen für den Photovoltaikausbau bereitstellen zu lassen, Kommunen mehr als bisher an Windkraft- und Photovoltaikanlagen zu beteiligen und windschwache Standorte verstärkt zu erschließen. Außerdem sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik auf Dächern verbessert sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.

 

Das sind einige Pläne für die Photovoltaik:

  • Bis 2026 soll der Zubau bei der Sonnenkraft auf jährlich 22 Gigawatt steigen und in den Folgejahren stabil bleiben. Kumuliert ließe sich so bis 2030 eine installierte Photovoltaikleistung von 215 Gigawatt erschließen. Dabei soll sich der Ausbau möglichst zur Hälfte auf Dach- und auf Freiflächen verteilen.

  • Für Betreiber von neuen Photovoltaik-Dachanlagen, die ihren Solarstrom vollständig ins Netz einspeisen, sieht der Entwurf wieder deutlich höhere Vergütungssätze vor – möglichst sogar noch im Laufe dieses Jahres. Geplant ist auch, die Degression der Einspeisevergütung bis Anfang 2024 auszusetzen und danach nur noch jedes halbe Jahr anzupassen.

  • Beim Eigenverbrauch und bei Direktlieferungen fallen laut Plan künftig keine Umlagen mehr an.

  • Um die lokale Akzeptanz der Energiewende zu ­fördern, sollen Solar- und Windkraftprokjekte von Bürger-Energiegesellschaften mit einer maximalen Leistung von sechs Megawatt von der Pflicht zur Ausschreibung ausgenommen werden.

  • Geplant ist außerdem, die finanzielle Beteiligung von Kommunen weiterzuentwickeln. Das Instrument soll dann auch auf bereits bestehende Solar- und Windparks sowie Anlagen in der Direktvermarktung anwendbar sein.

  • Für Solarparks dürfen Kommunen laut Entwurf künftig Naturschutzvorgaben machen. Zugleich sollen die Kriterien verändert werden, um mehr Flächen ausweisen zu können – etwa auf Agrarland oder Seen sowie in Mooren.

 

Weitere Inhalte des Osterpakets und mehr Details zur Photovoltaikoffensive:
www.bmwk.de > Suchbegriff: Osterpaket

EEG-Umlage entfällt

Unabhängig vom noch laufenden Gesetzgebungsverfahren des Osterpakets ist die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli bereits beschlossen. Das soll alle Stromverbraucher angesichts steigender Energiekosten entlasten. Damit fällt der bereits Anfang Januar auf 3,72 Cent je Kilowattstunde reduzierte Strompreisbestandteil vorzeitig und komplett weg. Kunden von energiedienst profitieren davon in vollem Umfang. Gelder für den Ausbau erneuerbarer Energien kommen künftig aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“.