Volle Ladung für Gebäude

Neue gesetzliche Vorgaben für den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur betreffen auch Kommunen.

Die Politik tritt bei der Elektromobilität aufs Gaspedal. Neue Gesetze sollen dafür sorgen, dass die nötige Ladeinfrastruktur auch im privaten Bereich flächendeckend vorankommt. Ein wichtiger Schritt: das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, das Mitte März in Kraft trat. Es setzt europäische Vorgaben in nationales Recht um und verpflichtet Bauherren sowie Eigentümer von Immobilien, für gewisse Parkplätze Ladepunkte und die Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzusehen.

Die Regelungen gelten gleichermaßen bei Neubauten als auch bei größeren Sanierungen. Das betrifft auch öffentliche Gebäude, außer sie erfüllen bereits vergleichbare Anforderungen. „Hier gilt es, bereits in der Bauphase zusätzlich zur Leitungsinfrastruktur smarte Lösungen wie Lademanagement zu installieren. Dadurch lassen sich die Leistung intelligent verteilen und die Kosten für die Erweiterung des Hausanschlusses abfangen. Außerdem ist mit dem Lastmanagement selbst eine zukünftige hohe Anzahl von Ladepunkten kein Problem“, erklärt Experte Nils Hoesch von energiedienst.

Einige Pflichten im Überblick

  • Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss künftig jeder Stellplatz, bei Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen jeder dritte Stellplatz zumindest mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Nichtwohngebäude benötigen zusätzlich mindestens einen Ladepunkt.

  • Steht eine größere Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen an, erhalten künftig alle Stellplätze Schutzrohre für Elektro-kabel. Für Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gilt die Pflicht für jeden fünften Stellplatz. Dazu kommt in diesem Fall mindestens ein Ladepunkt.

  • Ab Januar 2025 muss bei jedem Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen ein Ladepunkt gebaut werden.

  • Möglich sind auch Quartierslösungen, bei denen Bauherren oder Immobilieneigentümer, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, die Gesetzesanforderungen gemeinsam erfüllen. So können Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte zentral für ein Viertel errichtet werden.

  • Ausnahmeregelungen gelten unter anderem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Gebäude überwiegend selbst nutzen.

Laden für alle –

energiedienst unterstützt den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur mit individuellen Lösungen. Neben der einfachen Wallbox BASIC mit einem Ladepunkt bietet die Wallbox SMART ein oder zwei Ladepunkte, jeweils mit einer Leistung von 7,2 bis 22 Kilowatt. Außerdem im Portfolio: die Wallbox PV mit einer Ladeleistung von 22 Kilowatt, die in Verbindung mit dem Kauf einer PV-Anlage erhältlich ist. Die Wallbox SMART ermöglicht sogar öffentliches Laden für Dritte.

Das Installationsangebot von energiedienst umfasst die Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber, die Koordination und Abstimmung mit einem Elektro-Handwerkspartner und die Beantragung möglicher Fördergelder.

Ansprechpartner

Nils Hoesch

07623 92-51 2507