Das bringt die EEG-Novelle

Darum geht es:

Nach langem Ringen trat Anfang Januar die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Das Ziel: den Ökostromanteil an der Stromerzeugung bis 2030 auf 65 Prozent vorantreiben und die Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 erreichen. Entscheidend dafür ist der zügige Ausbau von Solar- und Windenergie. Weil die Energiewende dezentral erfolgt, spielen Kommunen für ihren Erfolg eine wichtige Rolle. Für sie eröffnet das EEG 2021 bei der Solarstromerzeugung neue Handlungsoptionen.

Sonnige Aussichten für Kommunen:

Ob Dächer von kleineren und größeren Liegenschaften oder geeignete Freiflächen: Das neue EEG unterstützt Kommunen, das Potenzial der Sonnenkraft weiterzuerschließen.

So fördert das EEG 2021 Solarstrom:

  • Sowohl im Neubau als auch im Bestand befreit die Novelle den Eigenverbrauch von der anteiligen Zahlung der EEG-Umlage bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt (kW). Bisher lag dieser Wert bei lediglich 10 kW. 

  • Betreiber von Anlagen mit einer maximalen Leistung von 300 kW erhalten auch in Zukunft eine für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Sie liegt aktuell für neue Anlagen bei knapp 7 Cent je Kilowattstunde.

  • Eine wichtige Neuerung betrifft größere Dachanlagen über 750 kW installierte Leistung: Sie konkurrieren in Ausschreibungen, also beim Wettbewerb um den geringsten Zuschuss, nicht mehr mit günstigeren Freiflächenanlagen. Dachanlagen unter 750 kW müssen – anders als zunächst vorgesehen – nicht an Ausschreibungen teilnehmen. Bei Investitionen ohne Ausschreibung ist weiterhin die Eigenstromnutzung vorgesehen. Dabei gilt: Solche Investoren bekommen nur für 50 Prozent der erzeugten Strommenge die jeweils geltende Einspeisevergütung. Das rechnet sich in der Regel lediglich, wenn mindestens 50 Prozent des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht wird.

  • Auch für Freiflächenanlagen bietet das EEG 2021 neue Möglichkeiten: Die maximale Größe in Ausschreibungen liegt jetzt bei 20 Megawatt (MW) Leistung – doppelt so hoch wie bisher. Solarstromanlagen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen dürfen künftig auf Seitenrandstreifen in einer Breite von 200 Metern – früher 110 Metern – errichtet werden.

  • Die Novelle sieht für 2022 gesonderte Innovationsausschreibungen für besondere Projekte von 50 MW installierter Leistung vor: Dazu gehören schwimmende Solarstromanlagen, Photovoltaikanlagen über Parkplätzen und sogenannte Agri-Photovoltaikanlagen.

 

Aktuelle Infos zur Novelle unter:

www.bmwi.de   (Suche: EEG-Novelle 2021)