Das bringt das neue GEG  

Das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, fasst die Vorgaben der Energieeinsparverordnung, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und des Energieeinspargesetzes zusammen. Das Ziel: das Energieeinsparrecht für Gebäude zu vereinheitlichen und zu vereinfachen und damit einen Beitrag zu leisten, den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Das Gesetz beinhaltet außerdem Teile des Klimapakets. Anlass der Neuregelung bildet die EU-Gebäuderichtlinie. Sie legt für alle Neubauten ab 2021 das Niedrigstenergiegebäude als Standard fest. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt das schon seit 2019.


Das bedeutet es für Kommunen

Kommunen betrifft das GEG ganz direkt: Es gilt gleichermaßen für private und öffentliche Wohn- und Nichtwohngebäude. Darüber hinaus betont das Gesetz ausdrücklich die Vorbildfunktion kommunaler Gebäude. Städte und Gemeinden eröffnet es auch die Chance, einen klimafreundlichen Gebäudebestand vor Ort zu forcieren, indem sie Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen über die Neuerungen informieren.


Einige Änderungen im Überblick

  • Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz bleiben praktisch gleich – sowohl im Bestands- als auch im Neubau.bei der Installation: alle einmaligen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation stehen und notwendig sind

  • Kommunen müssen prüfen, ob sich bei Neubauten und Sanierungen Solarthermie oder Photovoltaik nutzen lassen.

  • Ab dem Jahr 2026 dürfen keine reinen Öl- und Kohleheizungen mehr neu installiert werden. Ausnahme: Es ist keine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich. Etwa, wenn es keinen Gas- oder Fernwärmenetzanschluss vor Ort gibt oder eine anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien sich technisch nicht umsetzen lässt oder zu einer unbilligen Härte führen würde.

  • Biomethan erfüllt jetzt die Plicht, für Gaskessel oder KWK-Anlagen erneuerbare Energien zu nutzen.

  • Vor Ort verbrauchter Strom aus Solaranlagen oder Wärmepumpen lässt sich beim Primärenergiebedarf anrechnen.

  • Der Energieausweis enthält künftig auch die CO2-Emissionen eines Gebäudes.

  • 2021 löst die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bisherigen BAFA- und KfW-Förderungen ab. Sie soll die finanziellen Belastungen durch das GEG abmildern. Das BAFA startete zum Jahreswechsel bereits mit der Umsetzung der BEG-Einzelmaßnahmen, die KfW folgt dann am 1. Juli.


Mehr Informationen unter:

www.bmi.bund.de > Themen > Bauen, Stadt & Wohnen > Bauen > Energieeffizientes Bauen und Sanieren > Gebäudeenergiegesetz