Gebühren
Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Energiedienst berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung zu stellen.
Energiedienst ist weiterhin berechtigt, die durch Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal, derzeit mit je 4,- Euro, sowie im Falle eines Einzugsversuchs durch einen Inkassobeauftragten mit je 25,- Euro zu berechnen.
Dem Kunden ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Energiedienst im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Für jeden Einsatz eines Beauftragten des Netzbetreibers zur Einstellung oder Wiederaufnahme der Versorgung ist an Energiedienst zu bezahlen, was Energiedienst vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt wird.
Kostenübersicht (ab 01.01.2007)
|
Je Einsatz |
Euro (netto) |
Euro (brutto) |
|---|---|---|
| zur Einstellung der Versorgung | 25,00 |
25,00 |
| zur Wiederaufnahme der Versorgung | 25,00 |
29,75 |
| sonstige Veranlassung durch den Kunden, z.B. vergebliche Terminvereinbarung |
25,00 |
25,00 |
